Auslandsaufenthalt: Änderung im SGB XII

Pünktlich zur Feriensaison wurde in das SGB XII eine Änderung bezüglich des Auslandsaufenthalts eingefügt. Aus § 41a SGB XII ergibt sich nun, dass Beziehern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland keine Leistungen mehr zustehen. Dies betrifft alle Aufenthalte, die ununterbrochen länger als vier Wochen dauern.

Gesetze können geändert werden….

…und daher kann es sein, dass früher veröffentlichte Artikel irgendwann nicht mehr auf dem Stand der aktuellen Gesetze sind. Gerichtliche Entscheidungen, die Jahre alt sind, können heute vielleicht gar nicht mehr ergehen. Ich möchte sie aber trotzdem nicht löschen, da manchmal auch eine ältere Entscheidung interessant sein kann. Bitte bedenken Sie dies, wenn Sie sich hier informieren! Frohes Lesen! 🙂

Kind mit Einkommen: Eltern sollten Bescheid überprüfen lassen

Mit Beschlüssen vom 11.08.2016 (Az. S 43 AS 185/16 ER) und 30.11.2016 (Az. S 39 AS 289/16 ER) hat das Sozialgericht Kiel klargestellt, dass Kinder, die eigenes bedarfsdeckendes Einkommen erhalten, nicht in der Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen sind. Die Größe der Bedarfsgemeinschaft wird um Kinder mit bedarfsdeckendem Einkommen reduziert. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Mietkosten haben, die das Jobcenter für den Rest der Bedarfsgemeinschaft übernehmen muss. In der Praxis übernimmt das Jobcenter Kiel jedoch in diesen Fällen viel zu geringe Kosten.