Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 17.05.2016, Az. L 6 AS 67/16 B ER, klargestellt, dass die Arbeitnehmereigenschaft unabhängig von der Höhe der Werbungskosten zu beurteilen ist.
Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom 17.05.2016, Az. L 6 AS 67/16 B ER, klargestellt, dass die Arbeitnehmereigenschaft unabhängig von der Höhe der Werbungskosten zu beurteilen ist.