Mit Urteil vom 04.11.2016, Az S 3 KR 201/15 hat das Sozialgericht Kiel die Auffassung der Klägerin bestätigt, dass die beklagte Krankenkasse ihr einen begehrten Fahrtkostenzuschuss gewähren muss.
Mit Urteil vom 04.11.2016, Az S 3 KR 201/15 hat das Sozialgericht Kiel die Auffassung der Klägerin bestätigt, dass die beklagte Krankenkasse ihr einen begehrten Fahrtkostenzuschuss gewähren muss.