Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Einen kleinen Überblick bekommt man unter folgendem Beitrag der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht:
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Wenn Sie eine Leistung bei Ihrer Krankenkasse beantragen, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den Zeitpunkt der Antragsstellung nachweisen können.
Denn die Krankenkassen haben Fristen, innerhalb derer sie Anträge bearbeiten müssen. In den meisten Fällen muss die Krankenkasse innerhalb von 3 Wochen über den Antrag entscheiden. Etwas mehr Zeit hat die Krankenversicherung, wenn zur Bearbeitung des Antrag noch ein Gutachten eingeholt werden muss. Dies muss Ihnen mitgeteilt werden, damit die Fristverlängerung gilt.
Sollte innerhalb der Fristen nicht über den Antrag entschieden worden sein, so können Sie – wenn Ihr Antrag deutlich genug war – davon ausgehen, dass der Antrag nun als genehmigt gilt.
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie gerne einen Termin mit mir vereinbaren.