Einem Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) wurden innerhalb kurzer Zeit zwei Darlehen bewilligt. Das erste Darlehen sollte ab 01.11.2013, das zweite Darlehen zusätzlich ab dem 01.01.2014 in Höhe von jeweils 10 % mit seinen Ansprüchen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgerechnet werden. Insgesamt fehlten dem Hartz IV-Bezieher somit monatlich 76,40 […]