Gelegentlich wird mir von Eltern, deren Kind Bafög bezieht, die Frage gestellt, ob die Bafög-Leistung als Einkommen bei der Berechnung des elterlichen Hartz 4-Anspruchs angerechnet werden darf, wenn das Kind noch bei den Eltern im Haushalt lebt.
Gelegentlich wird mir von Eltern, deren Kind Bafög bezieht, die Frage gestellt, ob die Bafög-Leistung als Einkommen bei der Berechnung des elterlichen Hartz 4-Anspruchs angerechnet werden darf, wenn das Kind noch bei den Eltern im Haushalt lebt.