Mit Urteil vom 30.01.2017 (Az. S 38 AS 1728/14) hat das Sozialgericht Kiel erneut entschieden, dass bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft (KdU) auf die Zahl der Leistungsempfänger abzustellen ist und nicht auf die Größe der Haushaltsgemeinschaft.