Das Jobcenter darf Empfängerinnen und Empfänger von ALG II vorzeitig in Rente schicken. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am 19.08.2015 (Az. B 14 AS 1/15 R) entschieden. Die dauerhaften Abschläge müssen hierbei von den Betroffenen in Kauf genommen werden.