Kosten

Gerichtskosten und Anwaltskosten

Gerichtskosten: Für Versicherte, Leistungsberechtigte (einschließlich Hinterbliebene) und Menschen mit Behinderungen ist das sozialgerichtliche Verfahren grundsätzlich kostenfrei – solange sie in dieser Eigenschaft klagen oder verklagt werden. Auch bestimmte Antragsteller und Rechtsnachfolger profitieren von dieser Kostenfreiheit. Ausgenommen sind Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer.

Anwaltskosten: Grundlage der Vergütung der anwaltlichen Arbeit ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Ich berate und vertrete Sie zum Beispiel in Widerspruchs- und Klageverfahren. Dabei rechne ich im Sozialrecht Betragsrahmengebühren ab. In Einzelfällen schließe ich Vergütungsvereinbarungen mit einem festen Stundenhonorar ab.

Wenn Sie Recht bekommen, muss der Gegner im Regelfall die Kosten erstatten.

Geringes Einkommen? Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragen!

Haben Sie ein geringes Einkommen? Dann kann es sein, dass Sie Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haben. Informationen über Beratungshilfe sowie das Antragsformular erhalten Sie hier und Informationen über Prozesskostenhilfe erhalten Sie hier. Ich vertrete Sie auch in diesen Fällen. Sie müssen mir vor Beginn der Beratung den Berechtigungsschein vorlegen. Sie sollten sich daher früh um einen Termin bei dem zuständigen Amtsgericht holen, damit Sie den Berechtigungsschein rechtzeitig haben. Das ist auch online möglich.

Auch im Falle von Prozesskostenhilfe muss ich Sie leider aufgrund der aktuellen Bearbeitungspraxis der Sozialgerichte bitten, den Antrag auf Gewährung der Prozesskostenhilfe selbst bei Gericht zu stellen. Es gibt dafür eine Rechtsantragsstelle, die Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen entgegennimmt.

Wenn aufgrund Ihrer Angaben Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann, wird das Gericht einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beiordnen. Gut ist, wenn Sie sich schon vorher Kontakt zu einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einer Fachanwältin für Sozialrecht aufgenommen haben.

Prozesskostenhilfe: Beiordnung gibt Sicherheit

Erst mit der Beiordnung haben Sie die Sicherheit, dass die Anwaltskosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe übernommen werden. Es ist nützlich, wenn Sie bei Gericht bereits sagen können, welche Fachanwältin für Sozialrecht beigeordnet werden sollen. Daher können wir vor der Antragsstellung gerne telefonieren, um zu besprechen, ob ich Sie zeitlich und fachlich vertreten kann.

Kurz gesagt:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die anwaltliche Arbeit bezahlt werden kann.

Sie können die anwaltliche Arbeit privat bezahlen.

Sie können vorher Beratungshilfe bei dem Amtsgericht beantragen und einen Berechtigungsschein vorlegen, wenn Sie geringes Einkommen haben.

Sie können Ihre Rechtschutzversicherung vorher um eine Deckungszusage bitten.

Sie können mich nach Absprache beiordnen lassen, wenn Sie Prozesskostenhilfe bei dem Sozialgericht beantragt haben.