Allgemein
Der Bundesgerichtshof zu sozialrechtlichen Beratungspflichten
Wie weit reichen die Beratungspflichten eines Sozialversicherungsträgers? Diese Frage ist immer wieder Gegenstand von sozialgerichtlichen Verfahren. Aber auch die ordentliche Gerichtsbarkeit hat manchmal die Gelegenheit, sich dazu zu äußern, wie heute der Bundesgerichtshof (BGH).
Im Rahmen einer Schadensersatzklage hat der BGH einer Klage eines Schwerbehinderten stattgegeben, der im Jahr 2004 Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII beantragte und bewilligt bekommen hat.
Kind mit bedarfsdeckendem Einkommen erhöht anzuerkennende Kosten der Unterkunft der Eltern
Endlich gibt es Neuigkeiten vom Bundessozialgericht (BSG) zur Frage, wie sich ein Kind mit bedarfsdeckendem Einkommen auf die Unterkunftskosten der Bedarfsgemeinschaft auswirkt. Am 25.04.2018 veröffentlichte das BSG einen Terminsbericht, in der es kurz Stellung zu einem Urteil des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen nahm.
Neue Mietobergrenzen im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat sich am 08.02.2018 für die Änderung der Mietobergrenzen ausgesprochen. Damit verbunden ist eine erhebliche Erhöhung der Mietobergrenzen.
Deutliche Steigerungen der Mieten
Spannend ist etwa die Anhebung der Mietobergrenze in Kronshagen, um ein Beispiel herauszupicken.
Dort durfte eine Zwei-Personen-Bedarfsgemeinschaft bislang im Rahmen von 394,20 Euro wohnen. Ab dem 01.03.2018 werden ganze 491,40 Euro als angemessen anerkannt! Eine wirklich außerordentliche Steigerung. Im direkt angrenzenden Kiel hingegen geht das schlüssige Konzept, das die Landeshauptstadt zur Berechnung der Mietobergrenze vorgelegt hat, im Gegenteil sogar davon aus, dass die angemessenen Kosten der Unterkunft für eine Zwei-Personen-Bedarfsgemeinschaft stagnieren und weiterhin bei nur 411 Euro liegen. Dies ist besonders unverständlich und ärgerlich, da Verwaltung und Politik regelmäßig öffentlich beklagen, dass in Kiel zu wenig bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. Obwohl das Problem also bekannt ist, werden unrealistische Mietobergrenzen angewendet, für die es kaum verfügbare Angebote gibt.
Es besteht also weiterhin Anlass, sowohl an der Art und Weise der Erstellung der schlüssigen Konzepte (Datengrundlage) als auch – als Folge – an der Höhe der Mietobergrenzen zu zweifeln.
Leistungsberechtigte, die seit 2017 nicht ihre vollen Kosten der Unterkunft vom Jobcenter erhalten haben, sollten sich hier dringend beraten lassen. Wohnen ist ein Grundrecht. Die Kommunen haben durch den Verkauf vieler Wohnungen in ihrem Eigenbestand den Grundstein für die Mietexplosion gelegt und müssen jetzt handeln.
Wer sich weiter in die Materie vertiefen möchte, hier der Link zur Präsentation der Mietwerterhebung.
Neue Beitragsberechnung für Selbständige ab 2018
…oder: eine neue Masche, Selbstständige beim Krankengeldbezug hereinzulegen
Als freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse gab es Ende 2017 Post. Darin teilte die Krankenkasse mit, dass sich ab 2018 die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrags ändern werde. Soweit, so gut. Das neue System kann ja auch Vorteile haben.
SGB II: Neue Beträge für die Mietobergrenze in Kiel, rückwirkend ab 01.01.2017
Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel hat gestern neue Mietobergrenzen für Kiel beschlossen. Sie sollen rückwirkend ab 01.01.2017 gelten. Die alten Mietobergrenzen waren nur bis zum 30.11.2016 gültig. Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte zuvor erfolglos die Überweisung in den Sozialausschuss beantragt, damit dieser noch einige Unklarheiten hinterfragen könne. Üblicherweise soll sich der Sozialausschuss vor Beschlussfassung mit dem Thema beschäftigen. Hiervon sah der zuständige Dezernent aber ab.
SGB II: Schulbücher nicht von Schulbedarfs-Pauschale erfasst
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ist in mehreren Verfahren zu dem Schluss gekommen, dass Kosten für Schulbücher nicht vom Regelbedarf des SGB II gedeckt seien. Im vorliegenden Fall waren Kosten für Schulbücher in Höhe von 400 Euro entstanden; dies würde bedeuten, dass vier Jahre aus dem Regelbedarf gespart werden müsse, um diesen Bedarf zu decken.
Häusliche Pflege: 125 € Entlastungsbetrag auch noch rückwirkend möglich!
Das SGB XI sieht für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich vor. Dies ist in § 45b SGB XI geregelt. Der Anspruch entsteht von Gesetzes wegen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Das Geld erhält der Pflegebedürftige, indem er Nachweise über die entstandenen Kosten bei der Pflegekasse einreicht. Die Folge ist dann eine Kostenerstattung, indem der Pflegekasse seine Ausgaben bis zu 125 € monatlich erstattet bekommt.
Darlehen: Wie darf sich ein Hartz-IV-Empfänger Geld leihen?
Es kommt nicht selten vor, dass sich ein Hartz-IV-Empfänger Geld leihen muss. Die Gründe dafür können vielfältig sein – bei den geringen Regelsätzen ist nicht viel Phantasie erforderlich, um sich vorstellen zu können, dass die Kosten für den Ersatz einer kaputten Waschmaschine oder eine Autoreparatur nicht einfach so angespart werden können. Manchmal muss auch einfach nur die Zeit mit einem Darlehen überbrückt werden, bis das Jobcenter den Leistungsanspruch geprüft hat und die Auszahlung in Gang gekommen ist.
Mietobergrenze: Überprüfung der Leistungen ab Dezember 2016
Das Sozialgericht Kiel hat mit Beschluss vom 26. Juli 2017, Az. S 32 AS 142/17 ER, beschlossen, dass die zurzeit noch vom Jobcenter Kiel verwendete Mietobergrenze (Tabelle anerkannter Mietobergrenzen) nicht mehr zulässig ist.