
Voraussichtlich Nullrunde bei den Regelsätzen
Was sind die Regelsätze und worauf beruhen sie?
Die Regelsätze im Bürgergeld (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) sichern das finanzielle Minimum für Menschen ohne ausreichendes Einkommen in Deutschland. Sie umfassen z.B. Kosten für Essen, Kleidung, Haushaltsstrom und alltägliche Bedürfnisse. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 20 SGB II und § 28 SGB XII, berechnet wird auf Basis von Warenkörben (statistische Auswertungen der Verbrauchsausgaben unterer Einkommensgruppen).
Sind die Regelsätze für 2026 schon beschlossen?
Nein, eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Sie erfolgt in aller Regel im späten Herbst durch die Bundesregierung (BMAS), wobei Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Experten gehen bei stabilen Preisen und Löhnen derzeit von einer „Nullrunde“ aus, das heißt: Die Sätze steigen voraussichtlich nicht zum 01.01.2026.
Wie entstehen die Regelsätze im Detail?
Die Berechnung erfolgt mithilfe der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) – also echter Haushaltsausgaben –, die alle fünf Jahre neu erhoben wird. Referenz ist das Ausgabeverhalten der unteren 20 % der Haushalte, ausdrücklich ohne bereits Sozialleistungsbeziehende. Jährlich werden die Werte zu 70 % an die Entwicklung der Preise (Inflation) und zu 30 % an die Lohnentwicklung angepasst.
Was decken die Regelsätze genau ab?
Der Regelsatz besteht aus einzelnen Bedarfen, zum Beispiel für Ernährung, Wohnen (Strom, Haushaltsgeräte), Gesundheit oder Freizeit. Hier ein Überblick der Verteilung für 2025 (alleinstehende Person, 563 €):
- Nahrung, Getränke: 34,7 %
- Bekleidung/Schuhe: 8,3 %
- Wohnen/Energie: 8,8 %
- Innenausstattung/Haushalt: 6,1 %
- Gesundheitspflege: 3,8 %
- Verkehr: 9 %
- Post/Telekommunikation: 8,9 %
- Freizeit/Kultur: 9,8 %
- Bildung: 0,4 %
- Gaststätten/Beherbergung: 2,6 %
- Sonstiges: 8 %
Gibt es Kritik an den geplanten Regelsätzen?
Es gibt aktuell deutliche Kritik von Verbänden, Wissenschaftlern und Gerichten. Kritisiert wird unter Anderem, dass die Anpassungen der vergangenen Jahre nicht mit der realen Preisentwicklung Schritt halten kann. Eine „Nullrunde“ sei daher nicht vertretbar. Außerdem ist die Berechnungsmethode mit der Ausschluss- und Vergleichsgruppe umstritten. Sozialverbände wie Der Paritätische befürchten eine wachsende Kluft zwischen Regelsatz und tatsächlichem Bedarf.
Anwaltliche Unterstützung möglich
Wer unsicher ist, ob die Regelsätze im eigenen SGB II oder SGB 12 – Bescheid richtig angesetzt wurden oder ob in bestimmten Fällen Anspruch auf einen höheren Satz besteht, sollte anwaltliche Beratung einholen. Bei der Überprüfung der Bescheide fallen mir leider oft Fehler auf, die in einem Widerspruchsverfahren korrigiert werden können. So können finanzielle Nachteile vermieden werden! Fragen Sie gerne bei mir nach einem Termin, oder buchen Sie ihn direkt online. Voraussetzung ist – wenn Sie sich die anwaltliche Beratung nicht selbst leisten können – dass Sie einen Berechtigungsschein mitbringen. Diesen erhalten Sie beim Amtsgericht.


