Schlagwort: niedriges Einkommen

  • Urlaub für Alle

    Urlaub für Alle – auch für Menschen mit wenig Einkommen!

    Erholung ist keine Frage des Einkommens. Urlaub bedeutet nicht nur Tapetenwechsel, sondern echte Entlastung – körperlich, psychisch und sozial. Gerade Familien mit niedrigem Einkommen oder in Arbeitslosigkeit leben oft in Dauerbelastung: finanzielle Sorgen, prekäre Wohnverhältnisse, eingeschränkter Zugang zu Freizeit und Bildung. Für sie ist Urlaub nicht „Belohnung“, sondern oft der einzige Weg, einmal durchzuatmen, neue Kraft zu schöpfen und Zeit als Familie zu erleben.

    Auch wer nur geringes Einkommen hat, braucht Erholung. Um sich das leisten zu können, gibt es in Schleswig-Holstein die „Jugendferienwerkrichtlinie“. Damit leistet das Land einen Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Stabilität.

    Zielgruppe der Förderung sind Familien und Erziehungsberechtigte,

    • die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten,
    • deren regelmäßiges Nettoeinkommen 180 Prozent der geltenden Sozialhilfesätze nicht übersteigt oder
    • die 3 oder mehr Kinder haben und über ein regelmäßiges Nettoeinkommen von höchstens 230 Prozent der geltenden Sozialhilfesätze verfügen.

    Und mit wieviel Förderung können Familien rechnen?

    Die Höhe des Zuschusses beträgt bei

    • Ferienwerksmaßnahmen bis zu EUR 12,00 je Tag und teilnehmendem Jugendferienwerkskind und berücksichtigungsfähiger Betreuungskraft,
    • Familienurlauben bis zu EUR 18,00 je Familienmitglied und Reisetag, jedoch höchstens 65 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Familienurlaubs.

    Die Leistung wird beim zuständigen Jugendamt beantragt, in Kiel direkt beim zuständigen Sozialzentrum. Informationen für Kiel sind hier zu finden.

    Was ist noch wichtig zu wissen? Familienurlaube müssen laut Jugendferienwerksrichtlinie mindestens 5 Tage einschließlich An- und Abreisetag und höchstens 14 Tage einschließlich An- und Abreisetag dauern. Der Antrag muss mindestens einen Monat vor Beginn des Familienurlaubs gestellt werden.

    Ein paar Tage Abstand können helfen, neue Perspektiven zu gewinnen – und seelisch gesund zu bleiben.

    PS: Auf der Webseite der Stadt Kiel steht, dass die Richtlinie bis zum 31.12.2016 gültig sei – das stimmt nicht. Die aktuell gültige Jugendferienwerksrichtlinie ist hier zu finden. Wenn Sie also einen Antrag auf den Zuschuss beim zuständigen Jugendamt stellen, sollten Sie unbedingt darauf bestehen, dass Ihr Antrag formal angenommen wird. Lassen Sie sich hierzu zumindest einen Eingangsstempel auf die Kopie Ihres Antrags geben inkl. Name des Sachbearbeiters.

    Sie haben Anspruch auf Bearbeitung Ihres Antrags und auf das Erstellen eines Bescheides. Der Nachweis des Datums Ihres Antrags ist wichtig, weil Sie den Antrag spätestens einen Monat vor Urlaubsbeginn stellen müssen. Sollte es dabei Probleme geben, melden Sie sich.