Kategorie: Versicherungsrecht

  • Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

    Gestern hat Bundeskanzler Merz kurz angesprochen, dass es ein Gerechtigkeitsproblem sein könne, dass es ein Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung gibt. Dies rückt die Frage in den Mittelpunkt, die bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung (PKV)häufig unterschätzt wird: Wie komme ich eigentlich in die PKV und komme ich eventuell auch wieder da raus?

    Der Wechsel in die private Krankenversicherung steht insbesondere Selbstständigen und Beamten offen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Gerade für jüngere und gesunde Versicherte kann die PKV zunächst attraktiv erscheinen, da die Beiträge oft anfangs geringer sind als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Der Weg zurück ist dagegen deutlich schwieriger. Ein freier Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich. Regelmäßig muss erneut Versicherungspflicht entstehen – etwa weil das Einkommen eines Arbeitnehmers unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder sich die berufliche Situation entsprechend ändert. Besonders schwierig wird die Rückkehr nach Vollendung des 55. Lebensjahres.

    Im Rentenalter werden die Unterschiede interessant

    Auch mit Blick auf die spätere Rente kann die Entscheidung für die private Krankenversicherung weitreichende Folgen haben. Für die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) müssen grundsätzlich neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mit Zeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung belegt sein. Dabei zählen nicht nur Zeiten einer Pflichtversicherung, sondern auch eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV und Zeiten der Familienversicherung.

    Wer also trotz Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze freiwillig gesetzlich versichert bleibt, wahrt grundsätzlich seine GKV-Versicherungszeiten. Wer dagegen über längere Zeit privat versichert ist, kann die für die KVdR erforderliche Vorversicherungszeit verfehlen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erst kurz vor Rentenbeginn kann dann zu spät kommen.

    Das kann finanziell erheblich sein: Bei freiwillig gesetzlich versicherten Rentnern können – anders als bei Pflichtversicherten in der KVdR – beispielsweise auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung beitragspflichtig sein.

    Daher: gut überlegen und abwägen, für welches System man sich entscheidet

    Wer über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenkt, sollte deshalb nicht nur fragen, was die Versicherung heute kostet und leistet. Mindestens ebenso wichtig ist die Frage, welche Folgen die Entscheidung Jahrzehnte später haben kann und ob eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung dann überhaupt noch möglich ist.

    Der Wechsel in die PKV kann eine langfristige Systementscheidung sein – und sollte auch so behandelt werden.

  • Private Krankentagegeldversicherung und Mutterschutz: Karenzzeit nicht einfach hinnehmen

    Selbstständige Frauen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung sollten prüfen, ob ihr Versicherer während der gesetzlichen Mutterschutzfrist eine vertragliche Karenzzeit abzieht. Mehrere Gerichte halten solche Karenzregelungen im Mutterschutz für unwirksam. Nach § 192 Abs. 5 Satz 2 VVG soll der Verdienstausfall während der gesetzlichen Mutterschutzfristen durch das vereinbarte Krankentagegeld abgesichert werden; hiervon darf gemäß § 208 VVG nicht zum Nachteil der Versicherten abgewichen werden.

    Zuletzt hat das LG Mönchengladbach mit Urteil vom 23.07.2026 (Az. 1 O 409/25) entschieden, dass eine Karenzzeit im Mutterschutz unwirksam ist und als nicht vereinbart gilt. In dieselbe Richtung hatte bereits das LG Ravensburg (Urteil vom 24.02.2022, Az. 1 S 117/21) entschieden.

    Mein Tipp: Lassen Sie sich nicht vorschnell darauf verweisen, dass Ihr Krankentagegeld beispielsweise erst nach 14, 21 oder 42 Tagen gezahlt wird. Machen Sie die Leistung grundsätzlich ab dem ersten Tag der gesetzlichen Mutterschutzfrist geltend und lassen Sie eine Ablehnung rechtlich prüfen. Die Rechtsprechung ist zwar noch nicht vollständig einheitlich – die aktuellen Entscheidungen liefern aber gewichtige Argumente für eine Durchsetzung des vollständigen Anspruchs.