Private Krankentagegeldversicherung und Mutterschutz: Karenzzeit nicht einfach hinnehmen

Selbstständige Frauen mit einer privaten Krankentagegeldversicherung sollten prüfen, ob ihr Versicherer während der gesetzlichen Mutterschutzfrist eine vertragliche Karenzzeit abzieht. Mehrere Gerichte halten solche Karenzregelungen im Mutterschutz für unwirksam. Nach § 192 Abs. 5 Satz 2 VVG soll der Verdienstausfall während der gesetzlichen Mutterschutzfristen durch das vereinbarte Krankentagegeld abgesichert werden; hiervon darf gemäß § 208 VVG nicht zum Nachteil der Versicherten abgewichen werden.

Zuletzt hat das LG Mönchengladbach mit Urteil vom 23.07.2026 (Az. 1 O 409/25) entschieden, dass eine Karenzzeit im Mutterschutz unwirksam ist und als nicht vereinbart gilt. In dieselbe Richtung hatte bereits das LG Ravensburg (Urteil vom 24.02.2022, Az. 1 S 117/21) entschieden.

Mein Tipp: Lassen Sie sich nicht vorschnell darauf verweisen, dass Ihr Krankentagegeld beispielsweise erst nach 14, 21 oder 42 Tagen gezahlt wird. Machen Sie die Leistung grundsätzlich ab dem ersten Tag der gesetzlichen Mutterschutzfrist geltend und lassen Sie eine Ablehnung rechtlich prüfen. Die Rechtsprechung ist zwar noch nicht vollständig einheitlich – die aktuellen Entscheidungen liefern aber gewichtige Argumente für eine Durchsetzung des vollständigen Anspruchs.

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