Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat sich am 08.02.2018 für die Änderung der Mietobergrenzen ausgesprochen. Damit verbunden ist eine erhebliche Erhöhung der Mietobergrenzen.
Deutliche Steigerungen der Mieten
Spannend ist etwa die Anhebung der Mietobergrenze in Kronshagen, um ein Beispiel herauszupicken.
Dort durfte eine Zwei-Personen-Bedarfsgemeinschaft bislang im Rahmen von 394,20 Euro wohnen. Ab dem 01.03.2018 werden ganze 491,40 Euro als angemessen anerkannt! Eine wirklich außerordentliche Steigerung. Im direkt angrenzenden Kiel hingegen geht das schlüssige Konzept, das die Landeshauptstadt zur Berechnung der Mietobergrenze vorgelegt hat, im Gegenteil sogar davon aus, dass die angemessenen Kosten der Unterkunft für eine Zwei-Personen-Bedarfsgemeinschaft stagnieren und weiterhin bei nur 411 Euro liegen. Dies ist besonders unverständlich und ärgerlich, da Verwaltung und Politik regelmäßig öffentlich beklagen, dass in Kiel zu wenig bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. Obwohl das Problem also bekannt ist, werden unrealistische Mietobergrenzen angewendet, für die es kaum verfügbare Angebote gibt.
Es besteht also weiterhin Anlass, sowohl an der Art und Weise der Erstellung der schlüssigen Konzepte (Datengrundlage) als auch – als Folge – an der Höhe der Mietobergrenzen zu zweifeln.
Leistungsberechtigte, die seit 2017 nicht ihre vollen Kosten der Unterkunft vom Jobcenter erhalten haben, sollten sich hier dringend beraten lassen. Wohnen ist ein Grundrecht. Die Kommunen haben durch den Verkauf vieler Wohnungen in ihrem Eigenbestand den Grundstein für die Mietexplosion gelegt und müssen jetzt handeln.
Wer sich weiter in die Materie vertiefen möchte, hier der Link zur Präsentation der Mietwerterhebung.